
Straftaten werden von Kriminellen im virtuellen, als auch im realen Leben begangen. Niemand sollte Opfer einer strafbaren Handlung werden. Doch wenn es dazu kommt, sollten Sie Anzeige erstatten. Wir haben für Sie einen Ratgeber erstellt, der Ihnen bei der Anzeigenerstattung helfen kann.
Opfer von Straftaten scheuen sich immer wieder eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Oft ist es der Scham, vor dem was passiert ist, aber auch die Unsicherheit vor dem „Was passiert wenn ich Strafanzeige erstatte?“ ist ein häufiger Grund nicht zur Polizei zu gehen. Oft ist es auch das fehlende Wissen über den Ablauf einer Anzeigenerstattung. Es gibt aber auch Opfer, die den Sinn der Anzeige hinterfragen und mit dem Satz „…da kommt doch sowieso nichts bei raus…“ einfach schweigen.
Doch eine nicht erstatte Anzeige ist in jedem Fall eine ungeklärte Straftat und ein garantierter Freispruch für den Täter. Aus diesem Grund werden wir, wenn Sie uns fragen, immer zu einer Anzeige raten. Um Ihnen dieses Vorhaben zu erleichtern, haben wir in unserem Ratgeber einige Informationen für Sie zusammengestellt.
Hätten Sie das gewusst?
Anzeige erstatten: Wann? Wo? Wie?
Wenn Sie mit der Exekutive nicht viel zu tun haben, wissen Sie in der Regel nicht, wie Sie sich bei der Erstattung einer Anzeige verhalten sollen. Einigen Mitmenschen ist nicht einmal bewusst, dass die meisten Polizeidienststellen rund um die Uhr besetzt sind und die Erstattung einer Anzeige kostenlos ist. Aus diesem Grund möchten wir mit der Beantwortung der wichtigsten Fragen für mehr Klarheit sorgen.
Wann können Sie eine Anzeige erstatten?
Um eine Anzeige zu erstatten, müssen Sie sich nur bei bestimmten Polizeidienststellen an „Öffnungszeiten“ halten. So sind kleine Dienststellen der Schutzpolizei im ländlichen Raum, wie zum Beispiel ein Polizeiposten oder eine kleine Kriminalpolizeidienststelle nur zu bestimmten Sprechzeiten erreichbar. Es gibt auch Dienststellen, die 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für Ihre Belange da sind. Mit einem Anruf in dieser Dienststelle können Sie erfragen, ob Sie sofort oder zu den Sprechzeiten vorbei kommen können. Dazu sollten Sie allerdings die öffentliche Einwahl und nicht den Notruf 110 nutzen.
Wo erstatten Sie die Anzeige?
Wie Sie schon gelesen haben, können Sie sich an eine Polizeidienststelle in Ihrer Nähe wenden. Hier schildern Sie in der sogenannten Erstbefragung zunächst Ihr Anliegen. Die Beamten bewerten dann Ihre Angaben und fertigen die entsprechende Anzeige. Dazu gehört die Personalienfeststellung und eine Zeugenvernehmung.
Sie können Ihre Strafanzeige auch über das Internet erstatten. In den sogenannten Onlinewachen der Bundesländer geben Sie Ihre persönlichen Daten an, schildern den Sachverhalt und senden die Anzeige ab.
Wenn Sie sich nicht auf den Weg zu einer Dienststelle machen und Ihre Anzeige nicht online erstatten wollen oder können, bleibt Ihnen nur noch die Schriftform per Brief. Diesen senden Sie dann an Ihre zuständige Polizeidienststelle oder aber auch direkt an die Staatsanwaltschaft. Auch hier werden Ihre Anzeigen entgegen genommen. Sie müssen dabei kein Formular verwenden oder eine bestimmte Form beachten. Mit den Ermittlungen zu Ihrer Anzeige wird dann wieder die zuständige Polizeidienststelle betraut.
Wie erstatten Sie die Anzeige?
Egal auf welchem Weg Sie eine Anzeige erstatten, in jedem Fall müssen Sie Ihre Personalien angeben und den Sachverhalt schildern. Gehen Sie in eine Polizeidienststelle, werden Sie dort als Zeuge vernommen. Das hat den Vorteil, dass der Beamte gezielte Fragen stellen kann, um die Anzeige zu untermauern. Dabei können zum Beispiel Details erfragt werden, die für Sie als Laien unbedeutend erscheinen, im Strafverfahren aber wichtige Fakten darstellen.
Bei einer schriftlichen Anzeigenerstattung oder bei der Nutzung der Onlinewache kann es durchaus vorkommen, dass Sie nachvernommen werden müssen. Dies kann in einem persönlichen Termin in der Dienststelle erfolgen. Auch ein sogenannter Zeugen Anhörbogen mit Fragen, die Ihnen der ermittelnde Beamte per Post zukommen lässt, ist denkbar.
Anzeigen können Sie gegen eine Person, Institution oder gegen unbekannt erstatten. Gerade bei Straftaten wie Internetbetrug kennen Sie den Cyberkriminellen nicht und die Anzeige läuft zunächst gegen unbekannt.
Was, wenn die Polizei mich nicht ernst nimmt?
Es kommt immer wieder vor, dass Polizisten einen Anzeigenerstatter abweisen und dann keine Anzeige erstattet wird. Kommen Sie in diese Situation, sollten Sie hartnäckig bleiben. Vorverurteilungen die den Beamten als faul hinstellen, sind hier fehl am platz. Nicht jeder Polizist kennt die neuesten Tricks der Betrüger. Nicht immer ist eine Straftat auf den ersten Blick erkennbar. Allerdings muss jeder Polizist Ihren Sachverhalt aufnehmen, Diesen kann er dann zur rechtlichen Würdigung an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, die über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entscheiden wird.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Anzeigenerstatter?
Erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei, sind Sie im Status eines Zeugen. Hierbei haben Sie natürlich Rechte aber auch Pflichten. Vor der Vernehmung werden Sie vom Beamten darüber belehrt. Auch bei der Nutzung der Onlinewache sollten Sie über Ihre Rechte belehrt werden.
Das Zeugnisverweigerungsrecht ist mit das wichtigste Recht, welches Sie kennen sollten. Es bedeutet, dass Sie sich in Ihrer Aussage nicht selbst oder ein Familienmitglied belasten müssen. Sie müssen bei Ihren Angaben aber auch nahe bei der Wahrheit bleiben, nichts wissentlich hinzufügen oder weglassen, was zu einer Ihrer Pflichten gehört. Sie müssen auch wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Person machen.
Ist die Anzeigenerstattung mit der Zeugenvernehmung beendet, beginnen die Ermittlungen der Polizei. Wenn Sie glauben, eine Kopie Ihrer Aussage verlangen zu können, liegen Sie leider falsch. Diese ist ein Bestandteil der Ermittlungs- und später der Gerichtsakte. Nur ein Rechtsanwalt, darf für seine Zwecke im Rahmen des Rechtsbeistandes eine Kopie davon fertigen und behalten.
Warum sollten Sie eine Anzeige erstatten?
Wenn es doch so viele Umstände macht und so lange dauert, eine Anzeige zu erstatten und am Ende das Verfahren eingestellt wird, warum sollten Sie überhaupt eine Anzeige erstatten? Wie schon eingangs erwähnt – jede nicht erstatte Anzeige ist in jedem Fall eine ungeklärte Straftat und ein garantierter Freispruch für den oder die Täter.
Sie sollten immer daran denken, dass durch Ihre Anzeige möglicherweise der Täter ermittelt werden kann. Damit sorgen Sie nicht nur für Gerechtigkeit. Sie schützen damit andere davor, auch Opfer zu werden.
Haben wir alles erklärt?
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