
Anzeige bei der Polizei zu erstatten, ist immer etwas besonderes, weil es nicht alltäglich ist. Seit einigen Monaten können Sie in allen deutschen Bundesländern eine Anzeige auch online, also über das Internet erstatten. Wo Sie die richtige Onlinewache finden und wie Sie dort eine Anzeige erstatten, erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Gründe, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, können vielfältig sein. Nicht immer haben Sie als Anzeigenerstatter Zeit oder die Möglichkeit, sich zur nächsten Polizeidienststelle zu begeben und eine Anzeige zu erstatten. Es kann aber auch am Grund der Anzeige und einem gewissen Schamgefühl liegen, das in Ihnen aufkommt, wenn Sie das Vorgefallene einem Beamten erzählen müssen. Das ist völlig verständlich.
In all diesen Fällen können Sie die Möglichkeit nutzen, die Anzeige in der sogenannten Onlinewache der Polizei via Internet zu erstatten. Wenn Sie eine Strafanzeige online erstatten, sind Sie an keine Öffnungszeiten gebunden. Sie müssen auch nicht den Weg zur Dienststelle auf sich nehmen. Sie setzten sich bequem vor Ihren heimischen PC, das Tablet oder auch Ihr Smartphone. Und schon kann es losgehen. Oder doch nicht? Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, wo Sie die Onlineanzeige erstatten und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Strafanzeige online erstatten – hier sind Sie richtig
Wenn Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten wollen, wenden Sie sich immer an die für Ihren Wohnort zuständige Dienststelle. Im Fall einer Anzeige in der Onlinewache über das Internet ist es ähnlich. Jedoch gibt es keine Onlinewache Ihrer Polizeidienststelle an Ihrem Wohnort. Jedes Bundesland hat eine zentrale Onlinewache eingerichtet. Die Anzeigen werden an dieser Stelle entgegengenommen und nach einer ersten Prüfung an die zuständigen Dienststellen weitergeleitet. Im Freistaat Thüringen wird die Onlinewache noch aufgebaut. Hier steht Ihnen die Anzeigenerstattung per E-Mail zur Verfügung.
In unserer Auflistung finden Sie Ihr Bundesland mit der entsprechenden Weiterleitung zur Onlinewache:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen (Onlinewache noch in der Entstehung)
Wie erstatten Sie die Onlineanzeige?
In unserer Übersicht haben wir für Sie Ihr Bundesland aufgelistet, in dem Sie wohnen oder sich zum Zeitpunkt des Vorfalles aufhalten. Wenn Sie dem Link folgen, gelangen Sie auf die Seite der Onlinewache. Hier werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt. In einigen Onlinewachen können Sie eine Vorauswahl treffen, um welche Straftat es sich möglicherweise handelt. Es kann vorkommen, dass Sie nicht für jede Straftat über das Webportal der Polizei eine Anzeige erstatten können. In einigen fällen bleibt Ihnen der Besuch der Polizeidienststelle nicht erspart.
In einigen Onlinewachen ist es möglich Hinweise zu geben. Diese können sich auf verdächtige Wahrnehmungen beziehen, die Sie gemacht haben. Teilweise können Sie solche Hinweise auch anonym geben. Allerdings sollten Sie Zivilcourage zeigen und Ihren Namen und Ihre Erreichbarkeit nennen. Oft haben die Beamten Rückfragen oder Sie kommen später als Zeuge in Betracht. Sie wollen ja schließlich mit dem Hinweis etwas bewirken.
Was gibt es bei der Anzeigenerstattung zu beachten?
- Haben Sie eine Anzeige erstatten und abgeschickt, können Sie diese später nicht zurückziehen. Die Ermittlungsbehörden müssen dem nachgehen.
- Sie müssen wahrheitsgemäße Angeben zu Ihren Personalien machen. Tun Sie dies nicht, laufen Sie Gefahr eine Ordnungswidrigkeit, falscher Namensangabe (§111 OwiG), zu begehen.
- Täuschen Sie absichtlich eine Straftat vor oder beschuldigen Sie wissentlich eine Person zu Unrecht, können Sie selbst angezeigt werden.
- Es passiert natürlich nichts, wenn Sie jemanden fälschlicher Weise anzeigen und Sie es nicht besser wissen konnten oder sich am Ende herausstellt, dass es sich um keine Straftat handelt.
- Durch das Zeugnisverweigerungsrecht sind Sie selbst und Ihre Angehörigen geschützt. Sie müssen sich demnach nicht selbst oder einen Verwandten (bis zu einem bestimmten Grad) einer Straftat bezichtigen.
- Beweise sind im Strafverfahren immer wichtig. Laden Sie deshalb Dokumente, Bilder, Chatverläufe oder Rechnungen hoch, die Ihre Anzeige untermauern.
- ACHTUNG: Wollen Sie eine Straftat anzeigen, die sich auf Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen bezieht, dürfen Sie keine Bilder oder Videos auf Ihrem Computer abspeichern, um diese weiterzuleiten. Auch wenn Sie nur gute Absichten hegen, machen Sie sich damit bereits selbst strafbar. Haben Sie eine Webseite mit solchem Inhalt entdeckt, übermitteln Sie die Webadresse (URL) dieser Webseite an die Behörden.
- Die Formulare in der Onlinewache sollten Sie vollständig und nach bestem Wissen ausfüllen. Je genauer Sie den Sachverhalt beschreiben, um so größer ist die Chance, das der oder die Täter im späteren Gerichtsverfahren verurteilt werden.
- Sie sollten bedenken, dass Sie im späteren Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren als Zeuge noch einmal gehört und vorgeladen werden müssen.
Welche Angaben sind wichtig? Eine Checkliste
Die sogenannten „W“-Fragen sollten Ihnen noch von früher bekannt sein. Doch nicht immer erinnert man sich daran, wenn es darauf ankommt. Deshalb haben wir für Sie eine Checkliste erstellt:
Wann: …ist der Vorfall geschehen?
Wo: …hat sich der Vorfall ereignet?
Was: …ist passiert? Beschreiben Sie so genau wie möglich, was und wie etwas passiert ist. Auch wenn Ihnen etwas unbedeutend vorkommt, kann es zur Aufklärung der Tat führen.
Wer: …war beteiligt? Hier sollten Sie alle Beteiligten, also Opfer, Täter und auch mögliche Zeugen benennen.
Die Bearbeitungszeit Ihrer Anzeige
Die Bearbeitungszeit hängt von vielen Faktoren ab, weshalb wir hier keine Aussage über die Dauer treffen können. Gerade bei den Onlineanzeigen kann es in der Regel länger als bei der Anzeigenerstattung auf der heimischen Dienststelle dauern. Die Onlineanzeigen müssen zunächst gesichtet und der richtigen Polizeidienststelle zugeordnet und zugesandt werden. Ein hohes Anzeigenaufkommen, verlangsamt diesen Prozess weiter. Sind Sie der Auffassung, dass schnell gehandelt werden muss, sollten Sie sich direkt an die Polizeidienststelle in Ihrer Nähe wenden.
Alternative zur Onlineanzeige
Eine Strafanzeige können Sie nicht nur in der Onlinewache der Polizei Ihres Bundeslandes erstatten. Sie können die Anzeige auch formlos per E-Mail oder auf die altmodisch Weise, per Brief erstatten. Senden Sie Anzeige entweder direkt an die Polizei oder direkt an die für Sie zuständige Staatsanwaltschaft. Wenden Sie sich direkt an die Beamten in Ihrer Polizeidienststelle, müssen diese Ihre Anzeige auch aufnehmen. Sehen Sie sich dazu auch unseren Ratgeber zur Erstattung einer Strafanzeige an. Egal wo und wie Sie eine Anzeige erstatten, Sie sollten immer vorbereitet an die Sache herangehen.
Ihre Erfahrungen bei der Anzeigenerstattung
In den Kommentaren unter dem Artikel können Sie mit uns und unseren Lesern Ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit der Erstattung einer Anzeige teilen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie diese in einem Kommentare hinterlassen. Wir werden versuchen, diese so schnell wie möglich zu beantworten.
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