Reparieren statt wegwerfen – Bis zu 100 Euro Reparaturzuschuss vom Land

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(Foto: Screenshot)

In unserer Konsumgesellschaft wird ein defektes Gerät häufig entsorgt und neu gekauft, anstatt es reparieren zu lassen. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz fördert in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale das Projekt „Reparieren statt wegwerfen“. Worum es dabei geht und wie Sie Ihren Vorteil nutzen können, erfahren Sie in unserem Artikel.

Wegwerfen und neu kaufen ist in der heutigen Zeit leider zur Normalität geworden. Die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten kommt für viele Verbraucher nicht infrage. Warum eigentlich? Vielen ist der Gang zur Werkstatt zu umständlich. Die Befürchtung eine hohe Rechnung zu erhalten, spielt sicherlich auch eine große Rolle.

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Thüringen das Projekt „Reparieren statt wegwerfen“ ins Leben gerufen. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie die Hälfte der Reparaturrechnung auf Antrag erstattet. Welche Voraussetzungen Sie und das Gerät erfüllen müssen und wie hoch die maximale Förderung ist, haben wir für Sie zusammengetragen.

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Welche Bedingungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

Für jeden Förderantrag müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das gilt auch für den Reparaturbonus, den das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Thüringen fördert.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Sie müssen 18 Jahre alt sein und Ihren Hauptwohnsitz in Thüringen haben.
  • Sie können den Antrag nur als Privatperson stellen.
  • Die Reparatur muss mindestens 50 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) kosten.
  • Gefördert werden 50 % der Reparaturkosten.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 100 Euro pro Person, innerhalb von 12 Monaten.
  • Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Rechnungslegung der Reparatur eingereicht werden.

Voraussetzungen an das Gerät:

Nicht alle Geräte fallen unter die Förderbedingungen. In unserer Liste haben wir für Sie einige Geräte aufgeführt, die unter die Förderbedingungen fallen. Diese Liste ist nur beispielhaft und nicht abschließend. Vor der Beantragung der Förderung sollten Sie prüfen, ob es sich um einen Garantiefall handelt oder ob Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen können. Oft wird beim Kauf eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die im Falle eines Defektes die Kosten übernimmt.

Geräte deren Reparatur gefördert werden:

  • Küchengroßgeräte: Herde, Backöfen, Kühl- und Gefrierschränke, Mikrowellen oder Geschirrspüler
  • Küchenkleingeräte:  Kaffeemaschinen, Toaster, Wasserkocher oder Waffeleisen
  • Unterhaltungselektronik: Fernseher, DVD-Player, Radio, Stereoanlagen oder Spielkonsole
  • IT- und Telekommunikationsgeräte: Smartphone, Tablet, PC, Laptop, Drucker oder Monitor
  • Waschmaschinen und Wäschetrockner
  • Körperpflegegeräte: Fön, Rasierer, Lockenstab, Glätteisen oder Haarschneider
  • Reinigungsgeräte: Staubsauger, Saugroboter oder Hochdruckreiniger
  • Bügeleisen
  • Elektrisches Spielzeug
  • Gartengeräte: Heckenschere, elektrischer Rasenmäher, Rasentrimmer oder Zerhäcksler
  • Elektrische Werkzeuge: Bohrmaschine, Akkuschrauber oder Schleifgerät
  • Uhren

Geräte deren Reparatur nicht gefördert werden:

  • Fahrzeuge aller Art: Auto, Motorrad, Fahrrad und Pedelec
  • Heizungsanlagen, inklusive Wärmepumpen, Heizlüfter und Elektroheizung

Die Reinigung von Geräten, Softwareupdates oder Wartungen sind nicht förderfähige Serviceleistungen.

Wie wird die Förderung beantragt?

Den Antrag laden Sie hier als PDF über eine Webseite der Verbraucherzentrale Thüringen herunter. Sie benötigen dafür die Reparaturrechnung des Gerätes (darf nicht älter als drei Monate sein). Ist auf der Reparaturrechnung nicht vermerkt, dass sie bezahlt ist (ist häufig bei bargeldloser Zahlung der Fall), sollten sie einen Nachweis über die erfolgte Zahlung dem Antrag beifügen. Das Kaufdatum des Gerätes wird bei der Antragstellung auch abgefragt. Füllen Sie alle Seiten des Antrages aus. Wichtig ist, dass Sie an allen erforderlichen Stellen unterschreiben.

Auf die Auszahlung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Gezahlt wird das Fördermittel, solange der Verbraucherzentrale Thüringen die gewährten Mittel zur Verfügung stehen.

Haben Sie den Reparaturbonus schon in Anspruch genommen?

Konnten Sie schon vom Reparaturbonus profitieren? Haben Sie Erfahrungen mit dem Antrag? Verfassen Sie einen Kommentar unter unserem Artikel und teilen Sie Ihre Erfahrungen mit unseren Lesern. Viele wird interessieren wie einfach oder kompliziert die Antragstellung war und wie lange es bis zur Auszahlung des Bonus gedauert hat.

Auch Ihre Fragen können Sie in einem Kommentar stellen. Sie können Ihre Fragen oder Anregung auch per E-Mail an redaktion@dermike.de senden. Wir antworten in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

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