
Ein Haftbefehl per E-Mail? Ist der echt? Ist das überhaupt rechtens? Derzeit landen in einigen E-Mail Postfächern Haftbefehle einer Rechtsanwaltskanzlei. Wir klären in unserem Artikel, ob Sie sich Sorgen machen müssen und wie Sie in einem solchen Fall vorgehen sollten.
Wenn Sie erfahren, dass Sie per Haftbefehl gesucht werden, ist dies mit Sicherheit in der ersten Sekunde ein großer Schreck. Dabei kommen dann die Fragen auf, ob Sie alle Rechnungen bezahlt oder ob Sie etwas falsch gemacht haben.
Betrüger versenden derzeit wieder massenhaft Haftbefehle per E-Mail. Dabei gleben sie sich meist als eine Rechtsanwaltskanzlei oder Gerichtsvollzieher aus. Um die angebliche Echtheit der Sache zu untermauern, verwenden die Betrüger ein vermutlich originales Schriftstück eines Amtsgerichtes, dass dann verfälscht wurde. So sollen Sie in die Kostenfalle gelockt werden.
So sehen die gefälschten E-Mails aus
Nach unserer Erfahrung werden die Kriminellen die Daten in den E-Mails anpassen und ändern. Es werden wechselnde Amtsgerichte und Rechtsanwaltskanzleien verwendet. Haben Sie eine solche E-Mail erhalten und die Daten sind noch nicht in unserer Liste? Leiten Sie die doch die Nachricht an redaktion@dermike.de weiter. Sie helfen damit unseren Artikel ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und vor den neuen E-Mails andere warnen.
Von diesen Absendern stammen die Nachrichten:
- Kanzlei Büttner & Kollegen, Fachanwalt Forderungsmanagment aus Barindshausen
- Kanzlei Eren & Partner, Fachanwalt Forderungsmanagment aus Köln
- Kanzlei Eren & Partner, Fachanwalt Forderungsmanagment aus Frankfurt am Main
Diese Aktenzeichen werden in den Nachrichten verwendet:
- JV-2019/0209352
- JV-2019/0209669
- JV-2019/0210026
- JV-2019/0209406
- JV-2019/0210517
- 5 M 827 / 05
- BR II 2020/89229
- JV-2019/0210843
- JV-2019/0211097
- JV-2019/0210757
- Jv-2019/0212560
- Jv-2019/0212179
- Jv-2019/0212207
Diese Telefonnummern werden verwendet:
Die nachfolgenden Telefonnummern werden in den unseriösen E-Mails verwendet. Rufen Sie auf folgenden Nummern nicht an:
- 056324070093 (05632 / 40700-93) Die Rufnummer war bei Redaktionsschluss nicht erreichbar
- 069247487780
- 022199981924
Darum geht es in den gefälschten Haftbefehlen
- Zwangsvollstreckungssache
- Geldstrafe
Ist der Haftbefehl echt?
Bevor es in einer gerichtlichen Sache zum Ausstellen eines Haftbefehles kommt, laufen im Vorfeld eine Reihe von juristischen Maßnahmen. Über diese werden Sie in der Regel per Post in Kenntnis gesetzt. Zudem wird Ihnen ein Haftbefehl nicht einfach so per E-Mail zugesendet. Um die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme zu wahren, müssen Ihnen die Schreiben förmlich zugestellt werden. Das erfolgt üblicherweise per sogenanntem Einwurfeinschreiben oder sogar gegen Unterschrift bei Ihrem Briefträger.
Haftbefehle kommen auch nicht von einem fremden Anwalt. Lassen Sie sich in einer Sache von einem Rechtsbeistand vertreten, wissen Sie worum es geht. Sie kennen die Kanzlei und Sie hatten bereits Kontakt.
Wenn Sie sich die gefälschte E-Mail mit dem Haftbefehl genauer anschauen, werden Sie einige Fehler entdecken. Der Name des Gerichtes wird auf dem kopierten Schreiben retuschiert. Auch das Aktenzeichen wurde eindeutig manipuliert. Zudem werden Sie von einer Rechtsanwaltskanzlei niemals nur mit dem Vornamen angeschrieben. Auch die vielen Rechtschreibfehler deuten auf einen unseriösen Absender hin.
Der in der E-Mail als Bild angefügte Briefumschlag, der angeblichen förmlichen Zustellung, passt ebenfalls nicht zum Haftbefehl. So soll es sich um eine Sache handeln, die an einem Amtsgericht anhängig ist. Als Absender steht auf dem gelben Umschlag das Landgericht. Hier haben sich die Betrüger wirklich keine Mühe gegeben.
Wie sollten Sie mit der E-Mail und dem Haftbefehl umgehen?
Die in der E-Mail genannte Telefonnummer sollten Sie nicht anrufen. Auf Geldforderungen sollten Sie auch nicht eingehen. Der beste Umgang mit solchen E-Mails: ignorieren und löschen. Eine Strafanzeige ist auch möglich, da hier mehrere Straftatbestände erfüllt sein könnten. Diese Anzeige bei der Polizei können Sie auch online erstatten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie sich mit dem Gericht in Verbindung setzen, welches den Haftbefehl erstellt hat. Dies ist allerdings oft schwierig, bis unmöglich, da die Betrüger den Namen des Gerichtes in dem gefälschten Anschreiben meist retuschieren. Damit können Sie sich die Echtheit durch die Behörde nicht bestätigen lassen.
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