
Sie sollen eine Steuerrückerstattung bekommen? Eine E-Mail, welche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern verschickt wurde, kommt gerade in vielen Postfächern an. Die Nachricht verwirrt die Nutzer. Kann es tatsächlich sein, dass Sie eine Rückerstattung der Steuern bekommen? Wir haben geprüft, ob es sich um eine echte E-Mail handelt.
Falsche Meldungen im Namen von offiziellen Behörden sind uns nicht neu. So haben wir beispielsweise schon über die WhatsApp-Nachrichten im Namen des BKA berichtet, mit der die Betrüger an Ihr Geld und die Wertgegenstände gelangen wollen. Mindestens genauso fies sind die falschen Bankmitarbeiter, die per Telefonanruf an Ihr Geld wollen.
Falsche Schreiben wurden bereits im Namen der Bafin versendet. Jetzt muss wieder eine Behörde dran glauben. Diesmal soll es um eine Steuerrückerstattung vom Bundeszentralamt für Steuern gehen. Irgendwie scheinen Sie laut dem Schreiben zu viele Steuern gezahlt zu haben. Diese würden jetzt ausgezahlt oder mit der Tilgung von Schulden verrechnet.
Doch wenn Sie genau hinsehen, fallen Fehler auf. Deswegen an dieser Stelle der Hinweis, dass die E-Mail von keiner Steuerbehörde kommt. Der Name des Bundeszentralamts für Steuern wird missbräuchlich verwendet.
Fake-Mail über Steuerrückerstattung vom Bundeszentralamt für Steuern
In der Vergangenheit gab es schon einige Mails über die Steuerrückerstattung. Häufig wurden Betreff und Text etwas variiert. Dies wird wohl auch zukünftig so sein. Deswegen unsere Bitte: sollten Sie eine ähnliche E-Mail mit anderem Text, Absender oder Betreff erhalten haben, senden Sie uns diese an redaktion@dermike.de zu. Wir ergänzen unseren Artikel mit Ihrer Hilfe.
Das sind die uns bisher bekannten E-Mails:
12.03.2021 Rückerstattung der Einkommensteuer und zusätzlicher Steuern von Bundeszentralamt für steuern
Aktuelle Betreffzeilen:
Oftmals variieren die Betreffzeilen in kleinen Details. Manchmal benutzen die Kriminellen aber auch komplett andere Betreffzeilen für ein und dieselbe Mail. Das sind die aktuellen Betreffzeilen, die uns bereits bekannt sind:
- Konsultieren Sie Ihren Bewertungshinweis und fordern Sie Ihre Rückerstattung an (12.03.2021)
- Rückerstattung der Einkommensteuer und zusätzlicher Steuern (12.03.2021)
- Sie haben eine überschüssige Einkommenssteuer (12.03.2021)
Aktuelle Absender:
Verlassen Sie sich nie auf die angezeigte Absenderadresse. Diese ist mit einfachen Mitteln schnell gefälscht. Folgende Absender kennen wir bereits:
- Bundeszentralamt für steuern <no-reply@phonewayfinder.com>
- Bundeszentralamt für steuern <ticket@chrysalisanalytics.org>
Über die Kommentare unter diesem Artikel können Sie uns ebenfalls Hinweise auf weitere Absender, Betreffs und Texte geben. Die Kommentare sind in der Regel schneller veröffentlicht und tragen dazu bei, andere Leser vor dem Betrug zu schützen.
Welche Gefahr geht von der E-Mail mit der Steuerrückerstattung aus?
Grundsätzlich sollen Sie hier einen Link anklicken, bei dem Sie nicht wissen, auf welcher Webseite Sie am Ende landen. Die Gefahr besteht darin, dass sich auf der Webseite Schadsoftware befinden kann. Diese würde dann Ihren PC oder das Smartphone angreifen.
Meist sollen Sie aber Ihre persönlichen Daten in ein Profil eintragen. Anschließend werden Sie auf eine Seite einer Bank beziehungsweise Sparkasse weitergeleitet. Dort werden dann Ihre Zugangsdaten für das Onlinebanking abgefangen. Zusammen mit Ihren eingegebenen Daten haben die Kriminellen dann Zugriff auf Ihr Konto. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Kriminellen Ihre Identität missbrauchen.
In der Vergangenheit wurde nach dem Login bei der Bank die echte Seite vom Bundesfinanzministeriums geöffnet. So fühlen Sie sich sicherer und schöpfen kein Verdacht.
Klicken Sie keine Links an und geben Sie keine Daten ein.
Daten an falsches Bundeszentralamt für Steuern übermittelt
Sie haben Ihre Daten schon eingegeben? Auch andere Leser haben dieses Problem. Sie sind nicht allein. Jetzt müssen Sie aktiv werden.
Haben Sie Ihre Bankdaten übermittelt? Dann informieren Sie auf schnellstem Weh Ihre Hausbank und erklären Sie, was passiert ist. Gegebenenfalls müssen Sie Ihr Konto sperren. Das ist über den Sperr-Notruf auch am Wochenende möglich.
Außerdem sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Sie müssen nicht mehr vor Ort bei der Polizei erscheinen. Vielmehr können Sie die Anzeige auch online erstatten.
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